Kostentransparenz ist für mich ein wichtiges Anliegen. Daher werde ich mit Ihnen bereits in der Erstberatung erörtern, welche Kosten auf Sie zukommen, wie Sie diese bezahlen können und ob es für Sie staatliche Unterstützung gibt.
Grundsätzlich richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit. Sie können mich aber auch lediglich zur Beratung aufsuchen, dann macht es Sinn, eine Vergütungsvereinbarung nach Zeit abzuschließen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel meine Kosten. Gerne stelle ich für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Auch wenn Ihre finanziellen Verhältnisse schwierig sind, berate und vertrete ich Sie sehr gerne. Ich unterstütze Sie dann bei der Beantragung von Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (staatliche Unterstützung).
Sollten Sie vor unserem persönlichen Erstberatungsgespräch weitere Informationen über die Kosten benötigen, so stehen Ihnen vorstehende Links zur Verfügung. Ihren konkreten Einzelfall erörtern wir in unserem Erstberatungsgespräch.